Die Vertragsbindungsdauer; Abhängigkeit von den vertraglichen Investitionsverpflichtungen der Mineralölgesellschaft |
|
| 8. Oktober 2011 | Kommentare deaktiviert |
Während die Mineralölgesellschaften bei Tankstellenpächtern möglichst kurze Bindungsdauern anstreben, vereinbaren sie bei Tankstelleneigentümern möglichst lange Bindungen. Der Tankstellenpächter kann in der Regel binnen sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Nach dem ersten Vertragsjahr verlängert sich die Kündigungsfrist auf sechs Monate, nach dem vierten Vertragsjahr beträgt sie neun Monate und nach dem siebten Vertragsjahr zwölf Monate zum Ende des Kalendermonats. Dagegen vereinbaren die Gesellschaften mit den Tankstelleigentümern in der Regel eine Grundlaufzeit von zehn Jahren mit zwei anschließenden 5-jährigen Verlängerungsoptionen. Auch Bindungsdauern bis 30 Jahre kommen vor.
Gaddafi – Embargo |
|
| 9. September 2011 | Kommentare deaktiviert |
Gaddafi und der staatlichen Erdölgesellschaft Libyens sollen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt oder in anderer Weise zugute kommen. Das ist im Wesentlichen das Verbot in Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EU) 204/2011, das zwischen ARAL/BP und Tamoil zu umfangreichen rechtlichen Auseinandersetzungen geführt hat. Dass dieses persönliche Embargo nicht dazu führen soll, dass selbst rechtmäßige Geschäfte eingestellt werden, ist in Art. 6a der Verordnung (EU) geregelt, wobei sicher gestellt sein muß, dass Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus diesen rechtmäßigen Geschäften nicht den auf der Embargo –Liste aufgeführten Personen oder Organisation zugute kommen können.
Mehr…
Wir beraten und vertreten Tankstellenbetreiber,
Franchisenehmer, KFZ-Händler als Eigentümer,
Pächter, Handelsvertreter, Vertragshändler und Arbeitgeber.
